1. Delphi-Runde
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Kommentar: ok
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Kommentar: Da das Item bereits vorhanden ist, stimme ich für eine Beibehaltung und halte eine Evaluierung durch die AG oBDS für sinnvoll.
Der Nutzung eines Prozessindikators bzw. generell "vollständiger Befundbereichte" für Krebsregister, die eher auf Ergebnisse orientiert sind, ist jedoch fraglich und sofern das Item nur für diesen QI genutzt wird (wird die Evaluation zeigen), auch eine Streichung denkbar.
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Kommentar: Zustimmung mit Anmerkung.
Das Item ist bereits vorhanden und kann beibehalten werden. Es sollte jedoch eine Evaluierung durch die AG oBDS Evaluation erfolgen.
***eine sehr seltsame Programmierung - hier dasselbe Datenfeld auch für Kolon zu benutzen - vielleicht möchte man ja unterschiedliche Kommentare eingeben***
Kolon:
Das Item ist bereits vorhanden, wird bisher aber nur für das Rektumkarzinom erfasst. Eine Erweiterung für das Kolonkarzinom ist ohne großen technischen Aufwand umsetzbar.
Es ist jedoch zu überlegen, ob man die Evaluation des Items für das Rektumkarzinom abwartet.
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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Das Item wurde 2015 als KR2 im KRK-Modul im Bundesanzeiger veröffentlicht, Nachweise zur Evidenz i.R. der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung fehlen. Die neue Feldbezeichnung irreführend, gemeint ist nur der aborale RR.
QI 2 der LL bezeichnet "Vollständige Befundberichte nach Tumorresektion bei KRK" und beinhaltet weitere Aspekte. Eine Qualitätssicherung der Pathologiebefundberichte kann durch Krebsregister nicht gewährleistet werden.
Das Item wird abgelehnt, solange die strukturierte Befundung und entsprechend strukturierte Meldung nicht flächendeckend umgesetzt ist.
Gegenvorschlag: Das KRK-Modul KR2 Item sollte betr. strukturierter Meldung, Vollzähligkeit und Nutzen evaluiert werden, um anschließend ggf. Empfehlungen zur Verbesserung des Datensatzes abzuleiten.
Die Qualitätssicherung der Pathologiebefunde erfolgt mittels Zertifizierung und sollte im Übrigen mit den Verbänden der Pathologie besprochen werden.
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Kommentar: Die Feldbezeichnung bitte in "Abstand vom aboralen Resektionsrand" umbenennen.
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Kommentar: Kommentar für das Modul "Rektum":
Das Item ist bereits im Modul KRK enthalten (KR2), allerdings wird das Item derzeit nur verwendet, um den QI 2 der LL KRK (vollständiger Pathologiebefund) zu berechnen. Für die QI-Berechnung wird nur die Information benötigt, ob der Abstand im Bericht angegeben wurde. Der genaue Abstand in mm wird zur Berechnung nicht benötigt. Der Indikator QI 2 ist ein Prozessindikator, der im Rahmen der Zertifizierung gut genutzt werden kann. Der QI eignet sich jedoch nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist. Insofern könnte das Item auch gestrichen werden.
Wenn das Item beibehalten wird (für Kolon), sollte der Meldeanlass "Pathologie" ergänzt werden
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden.
Kommentar für das Modul "Kolon":
Bisher gilt KR2 nur für das Rektumkarzinom. Wenn der QI 2 der LL KRK auch für Patienten mit einem Kolonkarzinom berechenbar werden soll, ist die Anpassung des Items sinnvoll. Für die QI-Berechnung wird allerdings nur die Information benötigt, ob der Abstand im Bericht angegeben wurde. Der genaue Abstand in mm wird zur Berechnung nicht benötigt. Darüber hinaus ist der Indikator QI 2 ein Prozessindikator, der im Rahmen der Zertifizierung gut genutzt werden kann. Der QI eignet sich jedoch nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist. Insofern kann das Item auch gestrichen werden.
Wenn das Item beibehalten wird (für Kolon), sollte der Meldeanlass "Pathologie" ergänzt werden
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden.
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Kommentar: Das Item ist bereits im Modul KRK enthalten (KR2). Es kann beibehalten werden. Allerdings wird das Item derzeit nur verwendet, um den QI 2 der LL KRK (vollständiger Pathologiebefund) zu berchnen. Für die QI-Berechnung wird nur die Information benötigt, ob der Abstand im Bericht angegeben wurde. Der genaue Abstand in mm wird zur Berechnung nicht benötigt. Der Indikator QI 2 ist ein Prozessindikator, der im Rahmen der Zertifizierung gut genutzt werden kann. Der QI eignet sich jedoch nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist. Insofern könnte das Item auch gestrichen werden.
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Kommentar: Das Item könnte gestrichen werden. Die Angabe dient ausschließlich der Berechnung des QI 2 der S3-Leitlinie: Vollständige Befundberichte nach Tumorresektion bei KRK. Die Bewertung der Vollständigkeit von Befundberichten ist nicht Aufgabe der Krebsregister bzw. kann durch diese nicht gewährleistet werden und eignet sich nicht für die klinische Krebsregistrierung.
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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Für die Berechnung des QIs wird der genaue Abstand in mm nicht benötigt.
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Kommentar: KKRBB: Wir plädieren für eine Evaluation des Items
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Kommentar: Das Item wird momentan nur zur Berechnung des QI 2 der LL KRK (vollständiger Pathologiebefund) verwendet, und dafür wird nur die Information benötigt, ob der Abstand im Bericht angegeben wurde, und nicht das genaue Maß. QI 2 ist ein Prozessindikator, der zwar im Rahmen der Zertifizierung gut genutzt werden kann, sich aber nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist, eignet.
Da es das Item für das Rektum schon länger gibt, sollte es erstmal bezüglich Vollzähligkeit und Nutzen evaluiert werden, um dann zu entscheiden, ob es beibehalten wird bzw. fürs Kolon neu eingeführt wird.
Wenn das Item beibehalten wird, sollte der Meldeanlass "Pathologie" ergänzt werden.
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden.
Sprecherschaft des Doku-Netzwerks der Plattform 65c
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Kommentar: Das Item ist nach LL ein Teilindikator für den strukturierten Pathologiebefund. Eine vollständige Berechnung des QI 2 ist damit nicht möglich. Das Item sollte evaluiert werden und dann über eine weitere Erfassung entschieden werden.
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Kommentar: Kein eigenständiger Qualitätsindikator, lediglich Teilkriterium für "vollständiger Befundbereicht. Erfassungsaufwand nicht gerechtfertigt.
Gegenvorschlag: Merkmal streichen.
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Kommentar: Das Item soll mit folgenden Anpassungen beibehalten werden:
Begründung anpassen, siehe Gegenvorschlag
Angaben zur Literatur müssen aktualisiert werden. Es wird auf eine veraltetet Leitlinie verwiesen.
Gegenvorschlag: Begründung: Laut aktueller S3-LL im QI 2 als Angabe im Pathologiebericht gefordert. Der Abstand von den Resektionsrändern (sog. Sicherheitsabstand) hat prognostische Bedeutung auf das Patienten-Outcome und kann in Überlebenskurven zur Stratifizierung benutzt werden.
Literatur: aktuelle S3-LL ist: S3-Leitlinie
Kolorektales Karzinom, Langversion 3.0 - Aug 2025, AWMF-Registernummer: 021-007OL
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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Dieses Item ist bereits im aktuellen Modul „Kolorektales Karzinom“ enthalten. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, dieses Modul in zwei einzelne Module aufzuteilen.