2. Delphi-Runde
xxx
Kommentar: Ich wundere mich über die Aufnahme der neuen Ausprägungen bei weitgehend ablehnender Kommentierung. Nach wie vor ist beispielsweise nicht näher spezifiziert, was mit Familienanamnese gemeint ist. Man könnte ja wenigstens fordern, dass das bedeutet, dass die Familienanamnese mit einem in der jeweiligen Leitlinie geforderten Erfassungsinstrument erfasst wurde. Sinngemäß trifft das auch auf die anderen Ausprägungen zu - es sollte in den Leitlinie eine Rolle spielen. Und hat das Angebot der genetischen Testung nicht auch was mit einem entsprechenden genetischen Befund bzw. einer positiven Familienanamnese zu tun?
Es ist übrigens keineswegs so, dass die Aufnahme einer neuen Ausprägung a priori weniger technischen Aufwand erzeugt.
Gegenvorschlag: Mindestens bessere Spezifikation der Anwendung und des Anwendungsbereiches.
xxx
Kommentar: Zustimmung
xxx
Kommentar: Wohl aus technischen Gründen wird eine Restekategorie geschaffen, bei der völlig unterschiedliche Sachverhalte/Ereignisse in einem Item gemeinsam abgefragt werden. Das Stichwort "Familienanamnese" ist extrem unspezifisch. Die Vitamin-B12-Substitionsempfehlung sollte nur bei den Tumoren dokumentiert werden, wo sie medizinisch relevant ist. Was genau ist mit "Angabe zur genetischen Testung" gemeint? Aus der Kommentierung der ersten Delphi-Runde lässt sich ableiten, dass dieses Item in dieser Form eher Verwirrung schaffen dürfte.
xxx
Kommentar: Die Ausprägung G soll vermutlich "Angebot zur genetischen Testung (NEU)" statt "Angabe zur genetischen Testung (NEU)" heißen. So ist das Item im Modul Ovarialkarzinom bezeichnet.
xxx
Kommentar: Ablehnung, da zu wenig präzise und items z.T. nicht begründet
xxx
Kommentar: Ablehnung
xxx
Kommentar: Landeskrebsregister NRW: wir stehen den zusätzlichen Ausprägungen weiterhin skeptisch gegenüber, da wir den Mehrwert für die Krebsregistrierung im Verhältnis zum Aufwand der Melder nicht sehen.
xxx
Kommentar: Einverstanden.
xxx
Kommentar: Rückmeldung aus dem Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Wir lehnen dieses Item weiterhin klar ab. Die Aufnahme der Ausprägungen "Familienanamnese" und "Vit. B12" erhöht lediglich den Dokumentationsaufwand. Zudem wird erwartet, dass diese Felder häufig unzureichend befüllt werden. Darüber hinaus bieten in der jetzigen Form sie keinen Mehrwert für die Versorgungsforschung.
Die Angabe zur Durchführung der genetischen Testung ist für die Krebsregister irrelevant. Entscheidend ist vor allem die Ergebnisse der Testung. Diese sind bereits meldepflichtig.
Gegenvorschlag: Streichung der zusätzlichen Ausprägungen.
xxx
Kommentar: Bei den Ausprägungen B und G bitten wir um Ergänzung der relevanten Entitäten.
Bei G ist zu beachten, dass die Ausprägung in dieser Form missverständlich ist und hiermit das "Angebot zur genetischen Testung" bei Ovarialkarzinomen gemeint ist. Es ist zu beachten, dass es auch bei anderen Entitäten "Fragebögen zum genetischen Risiko" gibt. Diese sollten zu dieser Angabe abgegrenzt werden.
Die Ausprägung Familienanamnese sollte weiter ausgeführt werden, da in der Regel bei allen Tumoren die Familienanamnese abgefragt wird. Wir vermuten, dass mit dieser Ausprägung die Kennzahlen 7 und 8 bei Darm abgefragt werden sollen. Sinnvoller wäre eine Umsetzung als "ausgefüllter Patientenfragebogen Darm". Leider ist dann aber keine Angabe möglich, ob dieser positiv oder negativ war, deshalb unser Gegenvorschlag.
Gegenvorschlag: B = Empfehlung zur Vitamin B12 Substitution im Arztbrief (NEU) - bitte um Ergänzung "nur bei Magenkarzinom"
G = Angabe zur genetischen Testung (NEU) --> "Angebot zur genetischen Testung (nur bei Ovarialkarzinom)"
F = Familienanamnese (NEU) - Aufnahme im Modul Darm: 2 Felder: Datum ausgefüllter Patientenfragebogen (Familienanamnese) und Patientenfragebogen (positiv oder negativ)
xxx
Kommentar: s. Kommentare Delphi I: Die Item-Änderungen werden mangels Evidenz (vorher zu ermitteln!), im Interesse der Datensparsamkeit und angesichts des steigenden Verarbeitungsaufwandes abgelehnt. Häufig führt die Dokumentation zusätzlicher Ausprägungen zur wiederholten Übermittlung ansonsten identischer Meldungen zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl bei meldenden Einrichtungen als auch im Krebsregister ohne erkennbaren Nutzen.
xxx
Kommentar: Bei den Ausprägungen B, G und F bedarf es einer Zuordnung zu den relevanten Entitäten.
Ereignisse und Kontakte: Angabe zur genetischen Testung, Familienanamnese und Empfehlung B12 in dieser Kategorie (Kontaktart)?
G = Genetische Testung (NEU): Besser Humangenetische Testung, da sonst missverständlich. Was ist gemeint? Testung selbst? Angebot zur humangenetischen Testung (z.B. Ovarial-CA oder Mamma-CA?)
F = Familienanamnese (NEU): Was ist gemeint? Ist der Fragebogen ausgefüllt? Ist die FA positiv? Letzteres sinnvoll.
B = Empfehlung zur Vitamin B12 Substitution im Arztbrief (NEU), spielt nur bei Magen eine Rolle
xxx
Kommentar: Ablehnung. Die Versorgungsrelevanz der aufgenommenen Items geht gegen Null. Die Dokumentation wird absehbar unvollständig sein.
Gegenvorschlag: Nicht aufnehmen
xxx
Kommentar: Rückmeldung vom MII-Modulteam Onkologie: Bedingte Zustimmung. Die Aufnahme der neuen Ausprägungen (F, B, G) wird inhaltlich begrüßt. Allerdings ist die Vergabe weiterer proprietärer Ausprägungsvariablen auf Basis deutscher Schreibweisen (S, PS, F, B, G) nicht mehr zeitgemäß — insbesondere mit Blick auf den europäischen Datenaustausch (EHDS). Stattdessen sollten etablierte internationale Terminologien wie SNOMED CT verwendet werden, um Interoperabilität sicherzustellen. Beispielsweise existiert für die genetische Beratung bereits der SNOMED-CT-Code 788339009 (Genetic consultation), der im MII-Kerndatensatzmodul Molekulares Tumorboard verwendet wird.
Gegenvorschlag: Gegenvorschlag: Ergänzung um folgende Ausprägungen:
- Vorstellung an einem Molekularen Tumorboard (MTB)
- Vorstellung an einem spezialisierten Forschungsnetzwerk (z.B. nNGM, DKTK, DNPM)
- Einschluss in das Modellvorhaben Genomsequenzierung (MVGenomSeq)
xxx
Kommentar: Die Ausprägung „G=Angabe zur genetischen Testung (NEU)“ lehnen wir ab.
Begründung: Die Ausprägung wird nicht definiert und begründet. Es bleibt völlig offen, was dokumentiert werden soll.
Wenn sich die Ausprägung auf das ANGEBOT einer humangenetischen Testung bezieht, lehnen wir diese Angabe mit der Begründung ab, dass es sich um einen reinen Prozess-Indikator handelt und geben zu bedenken, dass vor Aufnahme dieser Angabe mindestens die Rechtslage in Bezug auf Speicherung (human)-genetischer Informationen in den LKR vollständig geklärt sein sollte.
Zudem ist beim Übertrag der Ausprägung vom Modul Ovar ein FEHLER passiert: Es heißt nicht ANGABE zur genetischen Testung sondern ANGEBOT zur genetischen Testung.
Zudem möchten wir erneut an unsere Kommentare aus der ersten Runde erinnern. Zu diesen Vorschlägen wurde keine Stellung bezogen.