Abstand des Tumorunterrandes zur Anokutanlinie


Nr. Rektum1 (vormals KR1)
FeldbezeichnungAbstand des Tumorunterrandes zur Anokutanlinie
DefinitionHöhe des Sitzes des Rektumkarzinoms ab Anokutanlinie.
Ausprägungen(n) = Abstand in cm, natürliche Zahl
U = unbekannt
Begründung
Literatur Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Langversion 3.0, AWMF-Registernummer: 021/007OL, Stand September 2025
MeldeanlassDiagnose
Operation


Begründung der AG Daten


Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 2. Delphi-Konsensusverfahren:
Angenommen, das Item geht unverändert in die 2. Delphi-Runde.

Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 1. Delphi-Konsensusverfahren:
Das Item wird im Modul Rektum angenommen.
Das Item ist bereits im Modul KR enthalten und bleibt inhaltlich als Feld KR1 bestehen. Klinisch ist das Item als ein wichtiger prätherapeutischer Faktor anzusehen, da es eine Begründung zur Therapie (Operationsausmaß) angibt und die Lebensqualität des Patienten stark beeinflusst.


 

2. Delphi-Runde


xxx
Kommentar: Zustimmung

xxx
Kommentar: Zustimmung zur Beibehaltung als KR1

xxx
Kommentar: Landeskrebsregister NRW: Einverstanden

xxx
Kommentar: Einverstanden.

xxx

xxx
Kommentar: S. Kommentar Delphi I: Das Item kann zunächst unverändert erhalten bleiben und muss um die Meldeanlässe Diagnose und OP ergänzt werden.

xxx
Kommentar: Einverstanden

xxx
Kommentar: Allgemeiner Kommentar, der beispielhaft auf das hier vorgeschlagene Item zutrifft:
Es erscheint ungünstig, in Datenfeldern numerische Werte und Codes zu mischen. Letztendlich erfordert dies die Speicherung des Wertes als String (Zeichenkette). Dies erschwert die Durchführung von numerischen Operationen (z.B. Vergleiche) und statistische Auswertungen (z.B. Durchschnittswerte), da hierfür ein Wert jedes Mal in eine Zahl transformiert werden muss, wenn der Wert verwendet werden soll. Eine Modellierung mit zwei separaten Attributen (Zahl und Code) ist vorzuziehen, um unnötigen Dokumentationsaufwand zu vermeiden. Spätestens bei der Umstellung von XML auf HL7 FHIR, die derzeit diskutiert wird, sollte man anders vorgehen.

Gegenvorschlag: Zahlen und Codes bitte in getrennten Datenfeldern erheben.

xxx
Kommentar: Rückmeldung vom MII-Modulteam Onkologie: Zustimmung.


 

1. Delphi-Runde


xxx
Kommentar: einverstanden

xxx
Kommentar: Zustimmung zur Beibehaltung als KR1.

xxx
Kommentar: Der Annahme des Items wird zugestimmt.
Die Begründung der AG Daten ist schlüssig.

xxx
Kommentar: Zustimmung.

Das Item ist bereits vorhanden und kann beibehalten werden.

xxx
Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Das Item wurde 2015 als KR1 im KRK-Modul im Bundesanzeiger veröffentlicht, Nachweise zur Evidenz i.R. der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung fehlen. Die Information stammt aus der Rektoskopie und gehört zur präoperativen Diagnostik bzw. Therapieplanung, nicht aus dem Pathologiebefund.
QI 5 der LL bezeichnet den Abstand zur mesorektalen Faszie und fällt damit zur Begründung aus.
Das Item kann zunächst unverändert erhalten bleiben und um mögliche Meldeanlässe Diagnose und OP ergänzt werden.
Gegenvorschlag: Das KRK-Modul KR1 Item sollte betr. strukturierter Meldung, Vollzähligkeit und Nutzen evaluiert werden, um anschließend ggf. Empfehlungen zur Verbesserung des Datensatzes abzuleiten.

xxx
Kommentar: Die Begründung ist nicht korrekt, der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie.

Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden. Z. B. existiert in der aktuellen Leitlinie "Kolorektales Karzinom" der "alte" QI 5 nicht mehr.

xxx
Kommentar: Einverstanden

xxx
Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Für die Berechnung des QIs wird der genaue Abstand in mm nicht benötigt.

xxx
Kommentar: Die Begründung ist nicht korrekt, der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie.
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden. Z. B. existiert in der aktuellen Leitlinie "Kolorektales Karzinom" der "alte" QI 5 nicht mehr.
Der Meldeanlass fehlt.

Sprecherschaft des Doku-Netzwerks der Plattform 65c


xxx
Kommentar: Verweis auf QI 5 in der Begründung ggf. überprüfenw. In der aktuell gültigen LL von 2025 lässt sich in QI 5 kein Bezug zum dem Item finden.

xxx
Kommentar: ok

xxx
Kommentar: Das Item soll mit folgenden Anpassungen beibehalten werden:

Die Begründung ist nicht korrekt: der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie. Zudem existiert der QI 5 in der aktuellesten Leitlinie "kolorektales Karzinom" nicht.

Angaben zur Literatur müssen aktualisiert werden. Es wird auf eine veraltetet Leitlinie verwiesen.
Gegenvorschlag: Literatur: die aktuelle S3-LL ist: S3-Leitlinie
Kolorektales Karzinom, Langversion 3.0 - Aug 2025, AWMF-Registernummer: 021-007OL

Begründung: Die Bestimmung der Rektumdrittel ist den Krebsregistern anders nicht möglich. Die neoadjuvante Radiochemotherapie soll für Rektumkarzinome im mittleren und unteren Drittel erfolgen.

xxx
Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Dieses Item ist bereits im aktuellen Modul „Kolorektales Karzinom“ enthalten. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, dieses Modul in zwei einzelne Module aufzuteilen.