1. Delphi-Runde
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Kommentar: einverstanden
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Kommentar: Zustimmung zur Beibehaltung als KR1.
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Kommentar: Der Annahme des Items wird zugestimmt.
Die Begründung der AG Daten ist schlüssig.
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Kommentar: Zustimmung.
Das Item ist bereits vorhanden und kann beibehalten werden.
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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Das Item wurde 2015 als KR1 im KRK-Modul im Bundesanzeiger veröffentlicht, Nachweise zur Evidenz i.R. der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung fehlen. Die Information stammt aus der Rektoskopie und gehört zur präoperativen Diagnostik bzw. Therapieplanung, nicht aus dem Pathologiebefund.
QI 5 der LL bezeichnet den Abstand zur mesorektalen Faszie und fällt damit zur Begründung aus.
Das Item kann zunächst unverändert erhalten bleiben und um mögliche Meldeanlässe Diagnose und OP ergänzt werden.
Gegenvorschlag: Das KRK-Modul KR1 Item sollte betr. strukturierter Meldung, Vollzähligkeit und Nutzen evaluiert werden, um anschließend ggf. Empfehlungen zur Verbesserung des Datensatzes abzuleiten.
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Kommentar: Die Begründung ist nicht korrekt, der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie.
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden. Z. B. existiert in der aktuellen Leitlinie "Kolorektales Karzinom" der "alte" QI 5 nicht mehr.
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Kommentar: Einverstanden
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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Für die Berechnung des QIs wird der genaue Abstand in mm nicht benötigt.
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Kommentar: Die Begründung ist nicht korrekt, der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie.
Item sollte auf Aktualität in Bezug auf die neueste Version der Leitlinie aus 2025 geprüft werden. Z. B. existiert in der aktuellen Leitlinie "Kolorektales Karzinom" der "alte" QI 5 nicht mehr.
Der Meldeanlass fehlt.
Sprecherschaft des Doku-Netzwerks der Plattform 65c
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Kommentar: Verweis auf QI 5 in der Begründung ggf. überprüfenw. In der aktuell gültigen LL von 2025 lässt sich in QI 5 kein Bezug zum dem Item finden.
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Kommentar: ok
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Kommentar: Das Item soll mit folgenden Anpassungen beibehalten werden:
Die Begründung ist nicht korrekt: der QI 5 bezieht sich auf den Abstand zur mesorektalen Faszie. Zudem existiert der QI 5 in der aktuellesten Leitlinie "kolorektales Karzinom" nicht.
Angaben zur Literatur müssen aktualisiert werden. Es wird auf eine veraltetet Leitlinie verwiesen.
Gegenvorschlag: Literatur: die aktuelle S3-LL ist: S3-Leitlinie
Kolorektales Karzinom, Langversion 3.0 - Aug 2025, AWMF-Registernummer: 021-007OL
Begründung: Die Bestimmung der Rektumdrittel ist den Krebsregistern anders nicht möglich. Die neoadjuvante Radiochemotherapie soll für Rektumkarzinome im mittleren und unteren Drittel erfolgen.
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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Dieses Item ist bereits im aktuellen Modul „Kolorektales Karzinom“ enthalten. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, dieses Modul in zwei einzelne Module aufzuteilen.