Vollständiger Pathologiebericht bei lokalen Exzidaten


FeldbezeichnungVollständiger Pathologiebericht bei lokalen Exzidaten
DefinitionVollständige Angaben zu:
- Art der neoplastischen Läsion
- histologischer Typ nach WHO
- Grading
- Lymphgefäß- und/oder Veneninvasion
- Invasionstiefe
- Angabe von zirkulärem und basalem Resektionsrand
AusprägungenJa
Nein
Begründung QI 2 der Leitlinie (Version 3.1, Juni 2022)
Literatur Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Ösophaguskarzinom, Langversion 3.1, AWMF-Registernummer: 021/023OL
Meldeanlass


Begründung der AG Daten


Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 2. Delphi-Konsensusverfahren:
Abgelehnt, das Item wird gestrichen. Alle Items zum vollständigen Pathologiebericht werden abgelehnt. Der Dokumentationsaufwand wird als sehr hoch eingeschätzt, da alle Informationen zunächst vorliegen müssen, um die Vollständigkeit zu beurteilen. Dafür wäre ein Screening aller auch nicht strukturierter Pathologiebefunde notwendig.

Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 1. Delphi-Konsensusverfahren:
Pathologiebericht vollständig ja/nein wird als Item aufgenommen. Es kommt bei den Entitäten Rektum-, Kolon-, Anal-, Magen-, Ösophagus-, Ovarial-, Zervix- und dem Hepatozellulären Karzinom zur Anwendung. In sehr vielen S3-Leitlinien ist ein QI enthalten, mit dem überprüft werden soll, ob der jeweilige histopathologische Befundbericht vollständig ist. Je nach Entität sind die Inhalte, die für einen vollständigen Bericht gefordert werden, unterschiedlich. Um alle diese unterschiedlichen Inhalte detailliert erfassen zu können, wären viele neue Items notwendig. Dies würde die Dokumentationslast deutlich erhöhen. Zur Vereinfachung wird daher das Information „Pathologiebericht vollständig ja/nein“ abgefragt werden.


 

2. Delphi-Runde


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Kommentar: Einverstanden.

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Kommentar: Streichung sinnvoll

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Kommentar: Rückmeldung vom MII-Modulteam Onkologie: Ablehnung nachvollziehbar. Siehe Kommentar bei Zervixkarzinom. Die Ablehnung aufgrund des hohen Dokumentationsaufwands ist nachvollziehbar, solange Pathologiebefunde überwiegend unstrukturiert vorliegen. Allerdings arbeitet die MII modulübergreifend an Spezifikationen und Beispielen (u.a. im Kerndatensatzmodul Pathologiebefund), um Pathologieberichte künftig strukturiert aus den Pathologie-LIS-Systemen ausspielbar zu machen. Wir empfehlen daher, die Items nicht endgültig zu streichen, sondern als perspektivisch umsetzbar zu kennzeichnen.


 

1. Delphi-Runde


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Kommentar: Die Dokumentationslast mag auf den ersten Blick zwar geringer erscheinen. Aus der Erfahrung mit DKG-Kennzahlen, in welchen die Angaben zu vollständigen Pathologieberichten bereits verlangt werden, ist es für Dokumentationskräfte dennoch ein erheblicher und oftmals nicht leistbarer Aufwand die Pathologieberichte zu screenen und eine Entscheidung über Vollständigkeit zu treffen.
Gegenvorschlag: Da die jeweils relevanten Parameter ja in der Pathologie dokumentiert werden, sollten diese je nach Entität in den Patholgiemeldungen strukturiert übermittelt werden. Die Vollständigkeit kann dadurch evaluiert werden, ohne einen weiteren Item "Pathologiebericht vollständig" zu benötigen und trägt damit zur Datensparsamkeit bei.

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Kommentar: Ablehnung.
Ich halte die Prozessindikatoren "vollständiger Pathobefund" für wenig zielführend und hier würde ein eigenes Item zu einem höheren Prüfungsaufwand bei den dokumentierenden Personen führen. Ziel sollte es sein die strukturierte Übermittlung von Pathobefunden voranzutreiben.

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Kommentar: Langt in der Breite hier nicht das Vorhandensein der Angaben zu TNM und Histocode?
Was ist mit "Art der neoplastischen Läsion" gemeint, was nicht durch den Histocode ausgedrückt werden kann.
Eine echte Kontrolle der Befundberichte ist nur durch Zertifizierungen möglich, es sein denn man möchte die Pathotexte der Pathomeldungen selbst beurteilen.

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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Zu QI 2 der LL ist die Literaturangabe veraltet. Eine Qualitätssicherung der Pathologiebefundberichte kann durch Krebsregister nicht gewährleistet werden. Der Evidenzlevel des begründenden QI ("Expertenkonsens") ist gering.
Entsprechend wird das Item abgelehnt.
Gegenvorschlag: Die Qualitätssicherung der Pathologiebefunde erfolgt mittels Zertifizierung und sollte im Übrigen mit den Verbänden der Pathologie besprochen werden.

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Kommentar: Die Einführung der Angabe, ob ein vollständiger Pathologiebericht vorliegt, wird in der KRS für alle Module abgelehnt.
Die Angabe ja/nein ist für klinische Register von keinerlei Relevanz. Die Qualität des Pathologieberichtes des Pathologen wird damit verschleiert.
Technischer Aufwand ist nicht gerechtfertigt.

Gegenvorschlag: Empfehlung: Eine Einführung zur verpflichtenden strukturierten Pathologiemeldung bei der DKG beantragen.

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Kommentar: Ablehnung.

Das Item erwartet eine umfassende Prüfung von diversen, sich je nach Entität unterscheidenden Informationen und bedeutet damit einen hohen Arbeitsaufwand auf Seiten der Meldenden. Das Ziel sollte der strukturierte Pathologiebericht sein.

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Kommentar: Der QI "Vollständiger Pathologiebericht bei lokalen Exzidaten" ist ein Prozessindikator, der im Rahmen einer Zertifizierung genutzt werden kann, um die internen Prozesse zu verbessern. Der QI eignet sich jedoch nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist. Bei dem Item ist nicht angegeben, bei welchem Meldeanlass die Information erwartet wird. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Patholog*innen sich selbst bescheinigen, dass der Pathologiebefund unvollständig ist, wird die Information wahrscheinlich mit der Diagnosemeldung erwartet werden. Dies würde zu einer hohen Dokumentationslast bei den Dokumentar*innen in den Kliniken und in den Krebsregistern führen, denn diese müssten an Hand von entitätsbezogenen Listen prüfen, ob alle zu einem Tumor vorliegenden Pathologieberichte insgesamt vollständig sind oder nicht. Daher wird das Item abgelehnt.

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Kommentar: Ablehnung:
Der QI "Vollständiger Pathologiebericht bei lokalen Exzidaten" ist ein Prozessindikator, der im Rahmen einer Zertifizierung genutzt werden kann, um die internen Prozesse zu verbessern. Der QI eignet sich jedoch nicht für die flächendeckende Krebsregistrierung, die Outcome-orientiert ist. Darüber hinaus führt das Item zu einer hohen Dokumentationslast bei den Dokumentar*innen in den Kliniken, denn diese müssten an Hand von einer Liste prüfen, ob der Pathologiebericht vollständig ist oder nicht. Daher sollte das Item nicht aufgenommen werden.


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Kommentar: Die Bewertung der Vollständigkeit von Pathologieberichten ist nicht Aufgabe der Krebsregister bzw. kann durch diese nicht gewährleistet werden. Zu hoher Aufwand so lange Pathologieberichte nicht in strukturierter Form übermittelt werden. Aus diesem Grund wird das Item abgelehnt.

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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Wer soll in diesem Fall beurteilen, ob ein vollständiger Befundbericht vorliegt? Der Pathologe selber? Wir glauben, dass die Selbsteinschätzung des Pathologen keine Aussagekraft bezüglich der Vollständigkeit hat. Des Weiteren sehen wir auch nicht die Dokumentarkraft aus einer anderen Meldestelle in der Verantwortung, die Einschätzung über Vollständigkeit ja/nein geben zu können.

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Kommentar: KKRBB:
Das Item kann zur Berechnung des QI „Vollständiger Pathologiebefund“ herangezogen werden, hat aber ansonsten keinen inhaltlichen Mehrwert für die Krebsregisterdaten und ermöglicht keine weiteren Auswertungen außerhalb des QI.
Wer soll dies melden und zu welchem Meldeanlass? Eine Extraktion durch Mitarbeiter der Krebsregister aus Pathologiebefunden ist nicht umsetzbar, die Meldepflicht kann nicht verlagert werden. Welcher Melder soll für die Meldung dieses Item zur Verantwortung gezogen werden? Es ist nicht zielführend, dass Pathologie-Melder ihre eigenen Befunde einschätzen.
Aufgrund mangelndem Mehrwert des Items außerhalb des QIs, nicht geklärter Verantwortlichkeit der Meldung und damit zu erwartender Probleme in der Umsetzung plädieren wir für Streichung des Items.


Gegenvorschlag: Streichung des Items

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Kommentar: Das Item lehnen wir ab. Fraglich ist, wer die Vollständigkeit bescheinigen soll.
Patholog*innen werden kaum explizit dokumentieren, dass ihr eigener Bericht unvollständig ist, und Dokumentar*innen auf Melder- und Krebsregisterseite haben nicht die Zeit, anhand von entitätsbezogenen Listen zu prüfen, ob alle zu einem Tumor vorliegenden Pathologieberichte insgesamt vollständig sind oder nicht.
Sprecherschaft des Doku-Netzwerks der Plattform 65c

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Kommentar: Umsetzung wird nicht unterstützt.
Siehe Kommentar zum Item "Vollständiger Pathologiebericht" beim Magen


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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll, die Vollständigkeit von Pathologieberichten beim Melder abzufragen. Die Krebsregister haben diese Information, da sie die Befundtexte mit den Pathologiemeldungen übermittelt bekommen.

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Kommentar: - Der Meldeanlass ist nicht definiert
- Ausprägung U=unbekannt fehlt, z.B. bei externen Pathologiebefunden
- Generell bitte die Ausprägung J=Ja und N=Nein bitte vereinheitlichen
- Die Ableitung dieses Kennzeichens wäre möglich, sofern die sowohl die Unterscheidung zirkulärer als auch basaler Resektionsrand möglich wird


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Kommentar: Die Prüfung der Kriterien für "Vollständiger Pathologiebericht" gehört in die Pathologiesoftware, nicht ins Krebsregister. Wer wird hier "nein" melden?
Drei Varianten dieses Merkmals für eine Entität sind nicht sinnvoll erfassbar. Was wird eingetragen, wenn keine lokale Exzision durchgeführt?
Gegenvorschlag: Merkmal streichen

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Kommentar: Das Item sollte nicht aufgenommen werden.
Wir lehnen das Item "Vollständiger Pathologiebericht" in jeder Form/Abwandlung als Item für den oBDS ab.

Argument gegen das Item: Das Item liefert keine Aussage zur Ergebnisqualität und würde gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstoßen. Man sollte kein Item einführen, das lediglich eine Aussage zur Vollständigkeit von Angaben macht und damit nur eine Prozessqualität abbildet.
Was wäre der Meldeanlass? Von wem wäre eine valide Angabe zu erwarten? Für wen wäre der Prüfaufwand zumutbar? (s. Gegenvorschlag)
Gegenvorschlag: Angabe zur Literatur aktualisieren: S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus, Version 4.0 – Dezember 2023, AWMF-Registernummer: 021-023OL

Wir lehnen das Item "Vollständiger Pathologiebericht" in jeder Form/Abwandlung als Item für den oBDS ab.
Gegenvorschlag: Einführung strukturierter Pathologiebefunde gemäß internationalem Vorbild und Standard (s. Datasets der ICCR: https://www.iccr-cancer.org/datasets/published-datasets/ )