1. Delphi-Runde
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Kommentar: Ok.
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Kommentar: Ablehnung.
"Forschungszwecke" könnten für viele nicht über den oBDS erfassten Items bestehen (Sehr unspezifisch).
Befundberichtindiktoren sind darüber hinaus als Prozessindikatoren wenig sinnvoll für die Krebsregistrierung.
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Gegenvorschlag: Minimalee Abstand Resektionsrand allgemein bei den OP-Daten aufnehmen
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Kommentar: Ablehnung.
Das Item ist nur ein Teil des QI 2, der Qualitätsindikator wird auch weiterhin nicht berechenbar sein.
Eine Aufnahme zu Forschungszwecken in den Basisdatensatz wird aus Gründen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Datensparsamkeit abgelehnt.
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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Ziel ist es den QI2 "vollständiger Patho-Befund" abzubilden, für den jede Menge andere Angaben zu prüfen wären. Dieses Item misst eher die Fähigkeit und Kapazität der Dokumentar:innen. Im Rahmen der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung erscheint die Erfassung des R-Status ausreichend und verlässlicher.
Das Item wird abgelehnt, solange die strukturierte Befundung und entsprechend strukturierte Meldung nicht flächendeckend umgesetzt ist.
Gegenvorschlag: Besprechung mit Berufsverband der Pathologen bezüglich strukturierter Befundberichte und -meldungen.
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Kommentar: Die KRS lehnt die Einführung des Moduls ab.
Gegenvorschlag: Die Angabe des kleinsten Resektionsrandes könnte für alle soliden Tumore eingeführt werden. Der technische Aufwand ist gering. Bei Entitäten mit organspezifischem Modul und genauerer Angabe entfällt dann die Angabe.
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Kommentar: Ablehnung:
Angabe ist Teil des abgelehnten Items "Vollständiger Pathologiebericht" zur Bestimmung von QI 2;
Für bestimmte Forschungsfragen sollten klinische Studien durchgeführt werden für eine validere Aussage. Das Item wäre nur für die Beantwortung für eine Forschungsfrage interessant und daher nur für einen begrenzten Zeitraum sinnvoll zu dokumentieren. Es ist daher nicht geeignet für eine flächendeckende Registrierung. Für spezifische, konkrete Forschungsfragen sollten klinische Studien durchgeführt werden, die schneller umzusetzen sind und validere, nachzuprüfende Ergebnisse liefert.
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Kommentar: Ablehnung:
Im Begründungstext seht: Das Item wird für Forschungszwecke angenommen. Welche Forschungszwecke sind damit gemeint. Das Item ist eine Teilbedingung von 10 im Nenner des angegeben QI2. Die Erhebung erscheint nicht sinnvoll. Das Item wird abgelehnt,
Gegenvorschlag: Ablehnung:
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Kommentar: Das Item wird abgelehnt. Der Nutzen für die klinische Krebsregistrierung ist fraglich, insbesondere durch die Beschränkung der Erfassung auf eine Teilmenge der Tumoren. Nur für bestimmte und möglicherweise zeitlich begrenzte Forschungszwecke sollte kein neues Item aufgenommen werden.
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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Aus unsere Sicht ist das Item für die flächendeckende Krebsregistrierung nicht sinnvoll, da die Forschungszwecke nicht klar definiert sind.
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Kommentar: KKRBB:
Warum hier Meldeanlass „Pathobefund“, sonst OP (KRK)? Einheitliche Adressierung der Melder bei diesem Merkmal unabhängig von der Entität.
Unabhängig davon bitten wir um Erläuterung der Forschungszwecke und der aus einem (kleinen) Abstand abzuleitenden therapeutischen Konsequenzen. Für welche Fragen abseits von QI 2 ist der Abstand zu den Resektionsrändern relevant?
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Kommentar: Umsetzung wird nicht unterstützt.
Es ist unklar welche Forschungszwecke gemeint sind und inwiefern die klinische Krebsregistrierung hierfür zweckmäßig ist.
Laut Leitlinie ist diese Angaben ein Teil des Indikators QI 2 "vollständiger Pathologiebericht". Siehe hierzu Kommentar zum vollständigen Pathologiebericht beim Magen.
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Kommentar: Das Item wird abgelehnt.
Das Item ist nur eine Teilbedingung von 10 im Nenner des angegebenen QI 2 der aktuellen Leitlinie (Wird dieser QI in der neuen Leitlinie noch enthalten sein?).
Für bestimmte Forschungsfragen sollten klinische Studien durchgeführt werden für eine validere Aussage.
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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Dieses Item bezieht sich auf den QI2 der aktuellen Leitlinie. Die Leitlinie wird zurzeit überarbeitet. Es ist nicht klar, ob dieser QI in der neuen Leitlinie noch enthalten sein wird. Daher ist es nicht sinnvoll, dieses Item aufzunehmen.
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Kommentar: - Ab Kennzahlenjahr 2024 für die DKG-Zertifizierung irrelevant (Kennzahl gestrichen)
- Datenhaltungstechnisch ist die Vermischung der Integer-Angabe mm und Ausprägung U=unbekannt suboptimal
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Kommentar: Als Teilkriterium für QI 2 wird das Merkmal nicht benötigt, da diese Teilkriterien für keine Entität aufgenomen werden. Die Forschungszwecke sind unklar.
Gegenvorschlag: Merkmal streichen
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Kommentar: Das Item kann aufgenommen werden.
Im Basisdatensatz ist die Dokumentation von R lokal im Rahmen einer OP-Meldung bereits möglich, jedoch fordert die S3-LL zum Zervixkarzinom differenziertere Angaben für folgende Resektionsränder auf S. 91 .
Dort steht:
"Obligat sind genaue Angaben zum Status der Resektionsränder (frei, befallen=; [161,164-167, 170, 171], wobei dezidiert zum vaginalen (ektozervikalen), endozervikalen sowie zum lateralen Rand (Weichgewebsresektionsrand des zervikalen Stromas) Stellung
genommen werden sollte, möglichst mit Angabe des metrischen Abstandes zum Resektionsrand."
Gegenvorschlag: Ausprägungen ggf. anpassen, um weiterführende Anforderungen aus der LL abbilden zu können?
Definition schärfen, was ist mit minimalem Abstand gemeint? kleinster Abstand? Mit Angabe des genauen Randabschnitts? Sollen mehrere Seiten angegeben werden, dann sollten auch mehrere Einzeldokumentationen (bei Dreidimensionalität 6 Felder?) möglich sein.