Abstand von den Resektionsrändern


FeldbezeichnungAbstand von den Resektionsrändern
DefinitionMinimale Entfernung des Tumors zu den Resektionsrändern
Ausprägungen(n) = Abstand in mm, natürliche Zahl
U = unbekannt
Begründung QI 1 der Leitlinie (Version 2.0, August 2019)
Literatur Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Magenkarzinom; Langversion 2.0, AWMF-Registernummer: 032/009OL, Stand August 2019
MeldeanlassOP


Begründung der AG Daten


Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 2. Delphi-Konsensusverfahren:
Die Streichung des Items wird angenommen.

Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 1. Delphi-Konsensusverfahren:
Das Item wird für das entitätsspezifische Modul Magen abgelehnt.
Derzeit wird für die Abbildung des QI 1 der aktuell gültigen S3 Leitlinie Magenkarzinom die Information benötigt, ob eine Angabe zu der minimalen Entfernung des Tumors zu den resektionsrändern im Pathologiebefund enthalten ist. Für keinen QI dieser Leitlinie wird der mm-genaue Abstand zu den Resektionsrändern benötigt. Das Item wird zum einen über die Angabe zum vollständigen Pathologiebefund abgedeckt und weist zum anderen derzeit nicht genügend Evidenz und bestehende klinische Fragestellungen auf, um die Sinnhaftigkeit und den Nutzen darzulegen. Zusätzlich wird empfohlen, die Evaluation der gleichnamigen Items in den entitätsspezifischen Modulen Kolon und Rektum abzuwarten, um ggf. hier in die erneute Diskussion zu gehen.


 

2. Delphi-Runde


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Kommentar: Einverstanden.

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Kommentar: Streichung sinnvoll

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Kommentar: Rückmeldung vom MII-Modulteam Onkologie: Ablehnung nachvollziehbar.


 

1. Delphi-Runde


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Kommentar: Zustimmung zur Ablehnung.

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Kommentar: Der Ablehnung wird zugestimmt.

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Kommentar: Feldbezeichnung: Angabe des minimalsten Resektionsrand


Gegenvorschlag: Die Angabe des kleinsten Resektionsrandes könnte für alle soliden Tumore eingeführt werden. Der technische Aufwand ist gering. Bei Entitäten mit organspezifischem Modul und genauerer Angabe entfällt dann die Angabe.

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Kommentar: Zustimmung

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Kommentar: Der Ablehnung wird zugestimmt. Die Begründung der AG Daten ist schlüssig.

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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Streichung ist aus unserer Sicht sinnvoll.

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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, dieses Item statt des Items „Vollständiger Pathologiebericht“ aufzunehmen.

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Kommentar: Das Item sollte aufgenommen und NICHT gestrichen werden.

Laut aktueller S3-LL als Angabe im Pathologiebericht gefordert. Der Abstand von den Resektionsrändern (sog. Sicherheitsabstand) hat prognostische Bedeutung auf das Patienten-Outcome und kann in Überlebenskurven zur Stratifizierung benutzt werden.

Angaben zur Literatur sind veraltet.
Gegenvorschlag: Angabe zur Literatur aktualisieren: Diagnostik und Therapie der Adenokarzinome des Magens und ösophagogastralen Übergangs, Version 3.0 – Mai 2025, AWMF-Registernummer: 032-009OL