Ausdehnung


Nr. 8.18
GruppeTNM
FeldbezeichnungAusdehnung
DefinitionMaximaler Durchmesser des invasiven Karzinoms in mm. Bei mehreren Herden ist der größte Durchmesser anzugeben.
Ausprägungen(n) = Ausdehnung, natürliche Zahl in mm mit einer Nachkommastelle
U = unbekannt
N = Nicht zutreffend
Begründung
Literatur
MeldeanlassDiagnose
Operation
Pathologie
HinweiseFür das TNM-T relevante Tumorausdehnung angeben


Begründung der AG Daten


Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 2. Delphi-Konsensusverfahren:
Angenommen, das Item geht unverändert in die 2. Delphi-Runde.

Beschluss und Begründung zur Freigabe zum 1. Delphi-Konsensusverfahren:
Das Item wird für alle soliden Tumoren in den allgemeinen Teil des Onkologischen Basisdatensatzes aufgenommen. Umsetzung:
   Feldbezeichnung: Größte Tumorausdehnung
   Definition: Größte Tumorausdehnung des Primärtumors in mm
   Ausprägung:
      • n = Ausdehnung, natürliche Zahl in mm mit einer Nachkommastelle
      • U = unbekannt
      • N = Nicht zutreffend
   Hinweise:
Das Item ist nur für solide Tumoren zu erfassen. Beim Melanom ist die Ausprägung „nicht zutreffend“ zu wählen, denn bei dieser Erkrankung ist nicht die größte Tumorausdehnung entscheidend, sondern die Tumordicke. Das Item „Tumordicke“ befindet sich im Modul „Melanom“.
   Meldeanlass: Diagnose-, OP- und Patho-Meldung (Kann-Feld)
Die Tumorausdehnung wird für alle soliden Tumore mit Ausnahme des Melanoms (dort: Tumordicke) benötigt. Die Information ist für die Kliniker:innen wichtig. Häufig wird die Tumorausdehnung benötigt, um das T für die TNM-Klassifikation zu ermitteln. In diversen S3-Leitlinien wird neben der T-Klassifikation explizit die Tumorgröße als Angabe im Pathologiebefund gefordert. Mit der Annahme des Items liegt diese Information ohne weitere Transferleistung der dokumentierenden Person vor.


 

2. Delphi-Runde


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Kommentar: Tumorgrößen klinisch und pathologisch haben unterschiedliche Aussagekraft/Genauigkeit.
Die Ansiedlung in der Gruppe Histologie erscheint zweifelhaft, denn man müsste eine Histologie angeben, um eine klinische Angabe machen zu können. Klinische Angaben werden aber für die angegebene Begründung "TNM" beim klinischen TNM benötigt.
Gegenvorschlag: Tumorgröße außerhalb der Histologiegruppe ansiedeln.
In der Op-/Pathomeldung bedeutet sie die pathologisch am Resektat gemessene Ausdehnung.
Im Rahmen von Diagnose(/Verlauf?) bedeutet sie das Ergebnis von bildgebenden Verfahren.

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Kommentar: Zustimmung

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Kommentar: In welchem Zusammenhang steht das Item zu M7 "Tumorgröße Invasives Karzinom" aus dem Modul Mammakarzinom? Dort wird explizit definiert, dass nur der maximale Durchmesser des invasiven Karzinoms angegeben wird, welcher gemäß TNM-Klassifikation für die Bestimmung des pT-Stadiums relevant ist. Wie wäre das neue Item "Ausdehnung" z. B. im Falle eines Mammakarzinoms mit begleitendem DCIS anzugeben: Gesamtausdehnung inkl. DCIS oder nur der invasive Teil? Im zweiten Fall wäre zu prüfen, ob das Item M7 aus Modul Mammakarzinom weiterhin benötigt wird.
Sofern beide Items bestehen bleiben, wären auch die Ausprägungen abzugleichen:
- natürliche Zahl vs. natürliche Zahl mit einer Nachkommastelle (was im Übrigen keine natürliche Zahl ist, da diese keine Nachkommastellen hat)
- U = nicht zu beurteilen vs. U = unbekannt
Wie ist bei multiplen Herden zu verfahren?

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Kommentar: Zustimmung

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Kommentar: einverstanden

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Kommentar: Landeskrebsregister NRW: Einverstanden. Bitte Kommentare aus Delphi-Runde 1 zu Fragen der genauen Dokumentation beachten und ggf. in die Beschreibung als Hinweis aufnehmen.

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Kommentar: Einverstanden. Mindestens bei der Patho-Meldung sollte dies ein Pflichtfeld sein.

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Kommentar: s. Kommentar Delphi I: Das Item wird abgelehnt, da es je nach Entität und Diagnostik (bildgebende Verfahren, Pathologie) sehr unterschiedliche und eher nicht vergleichbare Definitionen gibt. Die TNM-T-Angabe ist ausreichend. Es provozierte Doppeldokumenation und ggf. zum TNM-T widersprüchliche Angaben.

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Kommentar: Sinnvoll

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Kommentar: Wir verstehen das aktuelle Item jetzt so wie von uns in der ersten Runde vorgeschlagen und auch in der Begründung der AG Daten aufeführt und gehen davon aus, dass eine Übernahme in die darüber stehende Tabelle zur Abbildung des Items versehentlich nicht erfolgt.

Wir bleiben bei unseren Argumenten und Textvorschlägen aus der ersten Runde. Bei den Hinweisen aber bitte deutlicher schreiben "... nur für INVASIVE Tumoren" anzugeben. Bei in-situ Tumoren soll "nicht zutreffend" gewählt werden.
Bei bestimmten Entitäten kann die Größe von in-situ Tumoren im organspezifischen Modul erfasst werden (z.B. organspezifisches Modul Mamma).

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Kommentar: Rückmeldung vom MII-Modulteam Onkologie: Klärungsbedarf. Es ist unklar, ob sich das Feld "Ausdehnung" ausschließlich auf die pathologisch gemessene Tumorausdehnung beschränkt. In dem Fall wäre eine klinisch/bildgebend bestimmte Tumorgröße nicht Teil der Meldungen. Wir plädieren dafür, die Tumorgröße als Gruppe im TNM-Kontext zu verorten, da sie sowohl klinisch als auch pathologisch vermessen werden kann. Die klinische Beurteilung der Tumorgröße (z.B. durch Bildgebung) ist oft behandlungsrelevant und sollte daher ebenfalls dokumentiert werden können.


 

1. Delphi-Runde


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Kommentar: Soll der Item nur für die Patho-Meldung fakultativ sein (Kann-Feld) und für Diagnose- und OP als Pflichtfeld? Wenn ja, ist es nicht nachvollziehbar, denn dieser Item, muss ja (gemäß o.g. Begründung) im Pathologiebefund verpflichtend enthalten sein.
Gegenvorschlag: Den Item für Diagnose- und OP-Meldeanlass als Kann-Feld und in der Patho-Meldung als Pflicht-Feld definieren. Damit wird die ohnehin schon überbordende Dokumentationslast für die Nicht-Patholgie-Meldeanlässe nicht noch weiter erhöht.

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Kommentar: Zustimmung.
Mit dem T-Status ist bereits einiges abbildbar, eine genauere Einschätzung kann jedoch für wiss. Fragestellungen hilfreich sein und steht dann vermutlich im annehmbaren Verhältnis zum größeren Erfassungsaufwand.

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Kommentar: Ablehnung.

Die Tumorausdehnung ist nicht für alle T-Definitionen relevant. Es ist fraglich, ob das Item wirklich auch bei Entitäten mit T-Definitionen ohne Berücksichtigung der Ausdehnung angegeben oder hier nicht eher auf “nicht zutreffend” zurückgegriffen wird.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schwer zu beurteilen.

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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Das Item wird abgelehnt, da es je nach Entität und Diagnostik (bildgebende Verfahren, Pathologie) sehr unterschiedliche und eher nicht vergleichbare Definitionen gibt. Die TNM-T-Angabe ist ausreichend.
Gegenvorschlag: Besprechung mit Berufsverband der Pathologen bezüglich strukturierter Befundberichte und -meldungen und relevanter Tumorentitäten.

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Kommentar: Als Definition bitte "größte Tumorausdehnung des Primärtumors in mm" schreiben, nicht "Ausdehnung".
Im Hinweis die Angabe ergänzen, dass bei Entitäten mit Organspezifischem Modul nicht zutreffend zu wählen ist (derzeit Melanom und Mamma).

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Kommentar: Ablehnung, TNM Klassifikation ausreichend, Information redundant, Angabe ggf. über Mamma-Modul


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Kommentar: Aufnahme im OBDS sinnvoll.
Der Begründungstext sollte angepasst werden, die Tumordicke, bzw. die Eindringtiefe ist nicht nur für Melanome, sondern auch für Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome (und m.E. auch für einige HNO Tumore) relevant. Insofern sollte die Definition des Items geschärft werden.
Für definierte Tumoren (MM, cBCC, cSCC) könnte in diesem Feld die Eindringtiefe erfasst werden.

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Kommentar: Fraglicher Mehrwert zur TNM-Angabe. Deshalb wird das Item abgelehnt.

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Kommentar: Landeskrebsregister NRW:
Wir stehen der Aufnahme kritisch, aber nicht vollkommen ablehnend gegenüber. Sollte das Item aufgenommen werden, ist genau zu definieren, wie mit nicht vollständig resezierten Primärtumoren umgegangen werden sollte. Wie ist in diesem Zusammenhang mit Nachresektaten umzugehen?

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Kommentar: KKRBB:
Gefordert ist die pathologische Ausdehnung, richtig? Bitte entsprechenden Hinweis aufnehmen, dass keine klinische Messung gemeint ist.
Zudem ist nicht bei allen Tumorentitäten die größte Tumorausdehnung relevant, sondern ggf. auch andere Ausdehnungen (zB in die Tiefe bei malignem Melanom). Dies wäre entsprechend zu berücksichtigen.


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Kommentar: Bei den sonstigen prognostisch ungünstigen Hauttumoren (außer Merkelzellkarzinom) sind sowohl max. Ausdehnung als auch die Tiefe lt. TNM relvant. Ggf. sollte daher das ITEM Tumordicke im Modul Melanom auch für diese Tumore nutzbar sein.


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Kommentar: Aufwand und Nutzen müssen abgewogen werden. Was nützt uns ein Kann-Feld? Die Tumorausdehnung sollte nur für die Entitäten abgefragt werden, für die sie relevant ist. Für die Mamma gibt es z.B. schon die Abfrage für invasiv und in situ im Modul. Man sollte nicht unnötig viele Angaben von den Melder*innen erwarten.


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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Wir erachten dieses Item als sinnvoll.

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Kommentar: - Datenhaltungstechnisch ist die Vermischung einer mm-Zahl und Ausprägungen wie U=unbekannt suboptimal

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Kommentar: Hilfreich, wenn sich bei Wechsel der TNM-Auflage Kriterien für die T-Klassifikation geändert haben

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Kommentar: Das Item ist wichtig und sollte in modifizierter Form aufgenommen werden. (s. Gegenvorschlag).
Die Dokumentation der größten Tumorausdehnung bei invasiven, soliden Tumoren ist sinnvoll, weil dadurch eine Vergleichbarkeit auch unabhängig von TNM-Versionen ermöglicht wird. Wichtig ist die Angabe auch bei Entitäten, für die es keine TNM-Klassifikation gibt.
Gegenvorschlag: Feldbezeichnung: größte Tumorausdehnung
Definition:
Größte Tumorausdehnung des invasiven Tumors
Ergänzung der Hinweise:
Die größtmögliche Ausdehnung soll nur für invasive Tumoren angegeben werden.
Bei in-situ Tumoren soll "nicht zutreffend" gewählt werden.
Bei bestimmten Entitäten kann die Größe von in-situ Tumoren im organspezifischen Modul erfasst werden (z.B. organspezifisches Modul Mamma).