1. Delphi-Runde
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Kommentar: Ablehnung.
Die niedrige Fallzahl im Rahmen der komplexen QI-Kriterien und der Evidenzgrad ("Expertenkonsens") schaffen keinen Mehrwert. Eine Darstellung pro Leistungserbringer ist nicht möglich.
Es sollte verstärkt auf die Leitlinienkommission hingewirkt werden, QIs mit hoher Aussagekraft und gleichzeitig annehmbarer Fallzahl zu schaffen.
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Kommentar: Ablehnung.
Eine Berechnung des QI 5 wäre auch nach Aufnahme dieses Items nicht möglich, da einige Angaben aus der Nennerdefinition nicht erhoben werden (z.B. Ulzeration, Tiefeninvasion).
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Kommentar: Hamburgisches Krebsregister:
Der Nenner des QI 5 mit niedrigem Evidenzlevel ("Expertenkonsens") lautet: Alle Patienten mit Erstdiagnose einer hochgradigen intraepithelialen Neoplasie oder eines mukosalen Karzinoms (pT1sm1; <500 µm Tiefeninvasion, L0, V0, G1/G2, < 20 mm, keine Ulzerationen) und endoskopischer Resektion. Die komplizierte Nennerdefinition sowie fehlende Angaben zu Größe und Ulzeration machen es unmöglich, den QI für die ohnehin kleine Patientenzahl zu ermitteln. Das pT-Stadium ist ausreichend.
Entsprechend wird das Item abgelehnt.
Gegenvorschlag: Besprechung mit Berufsverband der Pathologen bezüglich strukturierter Befundberichte und -meldungen.
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Kommentar: Der Nenner des QI 5 der LL zum Ösophaguskarzinom beinhaltet viele Bedingungen: pT1sm1, <500 µm Tieveninvasion, L0, V0, G1/2, <20 mm, keine Ulceration und eine endoskopische Resektion. Diese Vielzahl der Bedingungen führt dazu, dass die Grundgesamtheit so klein werden wird, dass eine Auswertung für einen Leistungserbringer nicht aussagekräftig sein wird. Selbst auf Bundeslandebene wird die Fallzahl nicht reichen. Das Item wird daher abgelehnt.
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Kommentar: Ablehnung:
Der Nenner des QI 5 der LL zum Ösophaguskarzinom beinhaltet viele Bedingungen: pT1sm1, <500 µm Tieveninvasion, L0, V0, G1/2, <20 mm, keine Ulceration und eine endoskopische Resektion. Diese Vielzahl der Bedingungen führt dazu, dass die Grundgesamtheit so klein werden wird, dass eine Auswertung für einen Leistungserbringer nicht aussagekräftig sein wird. Selbst auf Bundeslandebene wird die Fallzahl nicht reichen. Das Item wird daher abgelehnt.
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Kommentar: Aufgrund der vielen Angaben, die für die Nenner-Berechnung notwendig sind und die sehr niedrigen Fallzahlen wird eine aussagekräftige Auswertung nicht möglich sein. Deshalb wird das Item abgelehnt.
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Kommentar: KKRBB:
QI 5 wird nur fraglich berechenbar, es fehlen unserer Ansicht nach auch: sm1, Tumorgröße und Ulzeration.
Die Beschreibung des Items für das Modul enthält nicht die Einschränkung auf pT1-Tumoren, bei allen anderen wäre die Meldung der Invasionstiefe ja nicht erforderlich.
Aufgrund des hohen Aufwands der Etablierung bei niedrigen Fallzahlen, in denen das Items zur Anwendung kommen soll, und vor allem aufgrund der nicht möglichen Berechnung von QI 5 nach Einführung des Items wird das Item abgelehnt.
Gegenvorschlag: Streichung des Items
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Kommentar: Dieses Item lehnen wir ab.
Der Nenner des QI 5 der LL zum Ösophaguskarzinom beinhaltet so viele Bedingungen (pT1sm1, <500 µm Tiefeninvasion, L0, V0, G1/2, <20 mm, keine Ulceration und eine endoskopische Resektion), dass die Grundgesamtheit so klein wird, dass eine Auswertung für einen Leistungserbringer und selbst auf Bundesebene nicht aussagekräftig sein wird.
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Kommentar: Rückmeldung vom Krebsregister Sachsen-Anhalt:
Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll, dieses Item aufzunehmen, da es nur für zwei Subtypen relevant ist, die sehr selten vorkommen.
Zudem stellt sich die Frage, wie man die Nenner für Qualitätsindikatoren weiter definiert: „keine Ulzerationen”, „Infiltrationstiefe ≤ m3 im Barrett-Ösophagus” und der OPS? Dezimiert den Nenner weiter.
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Kommentar: - Ganzzahl oder Kommazahl?
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Kommentar: Die Kriterien für QI 5 sind sehr kleinteilig defniert, Aussagekraft von Auswertungen zu QI 5 ist fraglich.
Gegenvorschlag: Merkmal streichen
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Kommentar: Das Item soll in wenn dann in veränderter Form aufgenommen werden: siehe Gegenvorschlag
Angaben zur Literatur müssen aktualisiert werden. Es wird auf eine veraltetet Leitlinie verwiesen.
Gegenvorschlag: Angabe zur Literatur aktualisieren: S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Plattenepithelkarzinome und Adenokarzinome des Ösophagus, Version 4.0 – Dezember 2023, AWMF-Registernummer: 021-023OL
Das Item sollte in folgender Form aufgenommen werden:
Ausprägungen und Definitionen für die mukosale und submukosale Infiltrationstiefe (ohne Barrett-Adenokarzinome):
m1: Infiltration der Mukosa nur oberes Drittel
m2: Infiltration der Mukosa bis ins mittlere Drittel
m3: Infiltration der Mukosa bis in tiefste Drittel
sm1: Infiltration der Submukosa nur oberes Drittel
sm2: Infiltration der Submukosa bis ins mittlere Drittel
sm3: Infiltration der Submukosa bis in tiefste Drittel
Ausprägungen und Definitionen für die mukosale und submukosale Infiltrationstiefe nur für Barrett-Adenokarzinome pT1a:
m1: nur die Lamina propria der Barrett-Mukosa ist betroffen
m2: Infiltration der neo-Muscularis Mucosea
m3: Infiltration der unsprünglichen Lamina propria
m4: Infiltration der eigentlichen Muscularis Mucosea
sm1: Infiltration der Submukosa nur oberes Drittel
sm2: Infiltration der Submukosa bis ins mittlere Drittel
sm3: Infiltration der Submukosa bis in tiefste Drittel
Quellen:
- https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Oesophaguskarzinom/Version_4/LL_%C3%96sophaguskarzinom_Langversion_4.0.pdf, S. 73, Abruf: 03.06.2025
- Prognostic risk factors of early esophageal adenocarcinomas
Dietmar Lorenz et al ; erschienen in Annals of Surgery 259(3):p 469-476, March 2014.
- Mine, S., Tanaka, K., Kawachi, H. et al. Japanese Classification of Esophageal Cancer, 12th Edition: Part I. Esophagus 21, 179–215 (2024). https://doi.org/10.1007/s10388-024-01054-y